NPD Landesverband Sachsen
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30.12.2007 -
Beschlagnahme-Beschluß gegen zweite Ausgabe der NPD-Schülerzeitung „perplex“
Am 28. Dezember 2007 durchsuchte das Landeskriminalamt Sachsen die Räume der NPD-Kreisgeschäftsstelle in Görlitz und beschlagnahmte 132 Exemplare der aktuellen Ausgabe der NPD-Schülerzeitung „perplex“ wegen des dringenden Verdachts der „Verunglimpfung des Staates“.

Bereits am 5. Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Dresden unter dem früheren DDR-Staatsanwalt Jürgen Schär das Amtsgericht Dresden ersucht, die Beschlagnahme sämtlicher Exemplare der zweiten Ausgabe anzuordnen, war damit aber abgeblitzt.

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In der aktuellen Ausgabe des Schülerblattes heißt es mit Blick auf die Indizierung der ersten Ausgabe wegen „Jugendgefährdung“: „Der Beschluß des Amtsgerichts Dresden ist ein schlagender Beweis für die Umwandlung des früheren deutschen Rechtsstaates in einen bundesrepublikanischen Linksstaat. Man hat es hier mit einem neuen Totalitarismus im Gewande des Kampfes gegen Rechts zu tun.“



In gruseligem Deutsch argumentierte die Staatsanwaltschaft, diese Äußerung stelle „das (Fort-) Bestehen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Verfassungssätze in Abrede und die BRD als einen von einer Diktatur geprägter totalitärer Staat, der nur die Herrschaft bestimmter, nämlich ‚Links’-Denkender duldet“. Die Rede von „Linksstaat“ und „neuem Totalitarismus“ sei eine Diffamierung der BRD und „Ausdruck der allgemeinen staatsfeindlichen Gesinnung“. Nach Wortwahl und Inhalt ist dies „DDR pur“, wurde doch dort mit § 106 des Strafgesetzbuches auch „staatsfeindliche Hetze“ verfolgt. Das Amtsgericht Dresden wies den Antrag am 5. Dezember 2007 aber zurück, weil die Formulierungen als Auffassung des Herausgebers der Meinungsfreiheit unterlägen und die am Staat geäußerte Kritik die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschreite.

Gegen diesen Beschluß legte der NPD-Hasser Jürgen Schär Beschwerde ein und bekam vom Amtsgericht am 21.12.2007 recht. Die Begründung der Staatsschutzkammer für die Beschlagnahme/ / ist atemverschlagend und wirft die Frage auf, was in dieser Pseudo-Demokratie überhaupt noch an politischer Kritik geäußert werden darf. Dort heißt es (Orthographiefehler im Original):



„Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer wird durch den Inhalt des Heftes die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht, § 90a Abs. 1 Ziff. 1 StGB. Insoweit reicht zwar die Behauptung, der frühere Deutsche Rechtsstaat habe sich in eine bundesrepublikanischen Linksstaat entwickelt nicht aus. Im Gesamtzusammenhang mit anderen Textpassagen des Heftes drückt aber insbesondere die Formulierung, man habe es mit einem neuen Totalitarismus im Gewande des ‚Kampfes gegen Rechts’ zu tun, besonders verletzende Missachtung und Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus. Die Behauptung ‚Polit-Bonzen’ seien Knechte des Kapitals bzw. Befehlsempfänger des Großkapitals, wenn es um Macht gehe, dann ließen die Herrschenden alle demokratischen Grundsätze fallen, die ‚gelenkte Demokratie’ nicht nur im fernen Russland, sondern auch in der Bundesrepublik unschöne Wirklichkeit werden könne und viele andere Äußerungen mehr, sprechen der Bundesrepublik Deutschland die soziale und demokratische Rechtsstaatlichkeit ab. Die Forderung nach einem Nationalstaat, nach einer nationalen und sozialen Wende und junge Deutsche müssen sich die Macht zurückholen, greift den Bestand der Bundesrepublik und ihrer Verfassungsgrundsätze im Sinne von § 92 StGB massiv an.“



So, so: Die Forderung nach einem Nationalstaat greift also den Bestand der BRD an! Damit wird unverblümt zugegeben, daß die BRD von vornherein als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Prof. Dr. Carlo Schmid/SPD) der Abwicklung deutscher Nationalstaatlichkeit zu dienen hatte.



Weiter heißt es im Beschluß der Staatsschutzkammer des Amtsgerichtes Dresden:



„In der Gesamtschau dieser Textpassagen wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus bewusst feindlicher Gesinnung als nicht existent und die Bundesrepublik Deutschland als minderwertige Staatsform dargestellt, die durch einen nationalen Sozialstaat ersetzt werden müsse. Es besteht daher der dringende Verdacht des böswilligen Verächtlichmachens im Sinne von § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB und nach derzeitiger Einschätzung ist auch hinreichend wahrscheinlich, dass der Inhalt des Heftes geeignet ist, Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und deren Verfassungsgrundsätze im Sinne von § 90a Abs. 3 in Verbindung mit § 92 StGB zu verbreiten. (…) Schließlich haben die fremdenfeindlichen Äußerungen, z.B. Milliardenbeträge wurden für Ausländer und das Ausland ‚verschleudert’, Geld für nichtdeutsche Aufgaben ‚zweckentfremdet’ und an ‚Asylbetrüger und Ausländer vergeudet’ und die Forderung, Geld müsse in Deutschland wieder für deutsche Aufgaben einsetzt werden, ‚sozial geht nur national’ und manche mehr, volksverhetzenden Charakter im Sinne von § 130 StGB.“ Entlarvender geht es nicht: die nationale Kernforderung, deutsches Geld für deutsche Aufgaben und nicht Allerweltsaufgaben einzusetzen, soll volksverhetzend sein!



Bereits die erste Ausgabe der Schülerzeitung hatte die BRD-Justiz in höchste Alarmstimmung versetzt und zu einer Indizierung geführt. Die Kastration der Meinungsfreiheit nimmt immer dreistere und groteskere Formen an. Wie lang kann sich eigentlich noch eine Nomenklatura halten, die schon in Panikzustände verfällt, wenn man einen „Linksstaat“ und einen „neuen Totalitarismus“ beklagt? Wie zukunftsfest ist ein System, das mit blanker Repression vorgeht, wenn man vor einer „gelenkten Demokratie“ und „Asylbetrügern“ warnt und einen nationalen Sozialstaat einfordert?



Die Nerven scheinen blank zu liegen und die Haut der Herrschenden immer dünner zu werden. Zu doof nur, daß die 40.000 Exemplare der zweiten „perplex“-Ausgabe schon verteilt sind und in der sächsischen Jugend längst zirkulieren. Nach früheren Erfahrungen fanden die Verteilaktionen diesmal nur selten direkt vor den Schulen statt, sondern viel geräuschloser in Jugendclubs, Vereinen, auf Weihnachtsmärkten und an innerstädtischen Verkehrsknotenpunkten.



Dank Herrn Schär hat sich die BRD in ihrer ganzen Volksfeindlichkeit demaskiert, indem sie mit Strafparagraphen gegen nationale Kapitalismuskritik und die Anklage sozialer Ungerechtigkeiten vorgeht – und das nur, um in Görlitz 132 Exemplare einer Schülerzeitung einzusammeln./ // // /



Jürgen Gansel, MdL


17. Juni 2010



„Sozialräuber stoppen“-Transparent aus den Fenstern der NPD im Sächsischen Landtag sorgt für Aufregung



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